Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen
Buchungs- und Vertragsbedingung
Campingplatz „Am Badesee Coswig-Kötitz“
Brockwitzer Str. 33
01640 Coswig
Die Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Überlassung von Camping-stellplätzen und die Vermietung von Wohnwagen sowie über weitere Leistungen des Campingplatzes.
1. Vertragsabschluss
1.1. Der Mietvertrag wird schriftlich mit der Anmeldung am Campingplatz abgeschlossen. Sämtliche Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche bedürfen der Schriftform.
1.2. Die Reservierungen der Campinggäste sind verbindlich und werden schriftlich, per E-Mail oder telefonisch angenommen. Auf die Reservierung sendet der Campingplatz eine schriftliche Bestätigung, welche alle verbindlich gebuchten Leistungen enthält.
1.3. Nach Erhalt der Reservierungsbestätigung, empfiehlt der Campingplatz diese auf mögliche Fehler zu kontrollieren, Reklamationen zur Buchungsbestätigung müssen binnen 10 Tagen nach Briefdatum erfolgen.
2. Zahlung
2.1. Die Zahlung erfolgt einen Tag vor Abreise in der Rezeption.
2.2. Die Zahlung kann Bar, per EC- oder Kreditkarte erfolgen.
3. Leistungen
3.1. Für die vertraglichen Leistungen gelten die Beschreibungen, Abbildungen und Preisangaben entsprechend der aktuelle Internetseite, nur diese ist für den Campingplatz bindend. Der Campingplatz behält sich jedoch vor, aus sachlichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss Änderungen zu erklären, über die der Gast vor Vertragsschluss informiert wird. Bei Buchungen herangezogene andere Unterlagen haben lediglich unverbindlichen Informationscharakter.
3.2. Die Belegung der Mietwohnwagen darf nur mit der in der Buchungsbestätigung angegebenen Personenzahl belegt werden. Bei Überschreitungen ist der Campingplatz berechtigt, überzählige Personen abzuweisen oder aber für diese einen Aufpreis gemäß Preisliste zu verlangen.
3.3. Das Mitbringen von Haustieren ist dem Campingplatz bei Buchung mitzuteilen.
Ein entsprechender Aufpreis ist in der Preisliste festgelegt. Der Campingplatz behält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen die Mitnahme von bestimmten Haustieren wie z.B. Kampfhunden auf den Campingplatz zu verweigern.
3.4. Die verbindlich gebuchten Leistungen sind in der Reservierungsbestätigung aufgelistet.
3.5. Das Parken auf dem Stellplatz für Caravan bzw. Wohnmobil ist ausschließlich für ein Auto gestattet. Gegen ein Entgelt können weitere PKWs auf dem reservierten Parkplatz abgestellt werden. Zeltplatzbenutzer dürfen Fahrzeuge nur auf dem reservierten Parkplatz abstellen. Das Entgelt beinhaltet keinen Versicherungsschutz bei Schäden oder Diebstahl.
4. Leistungsänderungen
4.1 Die Buchungen der Stellplätze für Caravan/Wohnmobil, Zelt oder für die Vermietung der Wohnwagen werden mit der Buchungsbestätigung nur innerhalb einer dieser Kategorien bereitgestellt.
4.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner geringer Leistungen von der Reservierung sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den gebuchten Aufenthalt nicht beeinträchtigen.
4.3 Der Campingplatz wird den Gast über größere Leistungsänderungen schnellstmöglich in Kenntnis setzen. In diesem Fall ist der Gast berechtigt, ohne Stornoentgelt vom Mietvertrag zurückzutreten.
5. Rücktritt/ Stornierung/ Umbuchung/ Ersatzperson
5.1 Der Campinggast kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich oder telefonisch zu erfolgen.
5.2 Reist der Campinggast nicht oder nicht zum vereinbarten Termin an, ohne vorher zu stornieren, wird eine Stornierungsgebühr erhoben.
5.3. Dem Campingast kann in folgenden Fällen fristlos gekündigt werden:
Wenn der Campinggast ungeachtet einer Abmahnung durch den Campingplatz nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Campingplatz aus einem dieser Gründe, behält er den Anspruch auf den vollen Campingpreis.
Wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die die Nutzung in Folge höherer Gewalt (beispielsweise Naturereignisse, Havarie o.Ä.) erheblich erschweren, gefährden oder beeinträchtigen, so kann sowohl der Campingplatz als auch der Campinggast den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Campingplatz für bereits erbrachten Leistungen ein angemessenes Entgelt verlangen.
6. An- und Abreise
6.1. Die Anreise mit Caravan, Wohnmobil oder Zelt kann, soweit nichts anderes vereinbart ist, ab 11.00 Uhr erfolgen. Für Mietwohnwagen ist die Anreise ab 15.00 Uhr gestattet. Im Falle der Verzögerung der Anreise, nach den Öffnungszeiten der Rezeption, ist diese unbedingt zu benachrichtigen.
6.2. Am Tag der Abreise ist der Platz für Caravan, Wohnmobile und Mietwohnwagen bis 11.00 Uhr zu räumen, ansonsten wird der Tag voll abgerechnet.
7. Pflichten / Haftung
7.1. Die Platzordnung (lt. Aushang und Internet) wird von jedem Gast sowie seinen Mitreisenden als verbindliche Vertragsgrundlage anerkannt.
Für Mietwohnwagen gilt: Sollten Inventargegenstände beschädigt sein, ist dies unverzüglich der Rezeption des Campingplatzes zu melden. Bei Verschulden des Campinggastes behält sich der Campingplatz vor, eine Entschädigung für Inventarbeschädigung geltend zu machen.
7.2. Bei übermäßiger Verschmutzung der Mietsache, werden Zusatzkosten berechnet, zu deren Zahlung der Mieter verpflichtet ist.
7.3. Das Campen von Jugendlichen unter 18 Jahren ohne volljährige verantwortliche Begleitperson ist nur unter Vorlage der schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten gestattet.
Kinder unter 14 Jahren übernachten ausschließlich in Begleitung eines Erwachsenen.
7.4. Eine Haftung des Campingplatzes für Schäden des Campers bzw. seiner Begleitperson wird soweit möglich ausgeschlossen, es sei denn, die Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit wird grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt.
7.5. Für Leistungen Dritter bzw. externer Veranstalter innerhalb des Campingplatzes oder für Leistungen Dritter im Rahmen von Arrangements übernimmt der Campingplatz keine Haftung. Er tritt hier nur als Vermittler nicht aber als Veranstalter auf.
7.6. Die Nutzer haften gesamtschuldnerisch für Schäden am Eigentum des Campingplatzes, die während Ihrer Nutzung entstanden sind. Unerheblich ist dabei, ob der Campinggast selbst, die mitreisenden Personen oder Dritte, die sich mit seiner Zustimmung im Ferienpark aufhalten, den Schaden durch Handlung oder Unterlassung verursacht haben.
7.7. Der Campinggast erklärt sich einverstanden, den Campingplatz von den Folgen jeglicher Ansprüche in Bezug auf Schäden freizustellen, die der Campinggast selbst, die mitreisenden Personen, Dritte, die sich mit seiner Zustimmung im Ferienpark aufhalten, durch Handlungen oder Unterlassung verursacht haben.
8. Allgemeines
8.1. Offensichtliche Druckfehler binden den Campingplatz nicht. Mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen werden alle bisherigen ungültig.
8.2. Mit der Kontaktaufnahme des Kunden zum Campingplatz erklärt der Kunde gleichzeitig sein Einverständnis damit, dass die Technische Werke Coswig GmbH ihn auch zukünftig fernmündlich und schriftlich auch außerhalb einer bestimmten Buchungsanfrage kontaktiert, sofern er nicht widerspricht.
8.3. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist Coswig.
Gerichtsstand-Vereinbarung: Als Gerichtsstand wird Dresden vereinbart.
8.4. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
8.5. In Beachtung der gesetzlichen Vorschriften ist die Technische Werke Coswig GmbH berechtigt, die personen- und unternehmensbezogene Daten des Campers bzw. seiner Begleitpersonen zu speichern und zu verarbeiten. Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung.
8.6. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Vorschriften nicht.
Technische Werke Coswig GmbH
Coswig, 01.04.2025